Herzlich willkommen im Hotel Haus Waldesruh


Hotelbelegung

März 2024
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Stornierungsbedingungen und AGB

Stornierungsbedingungen und AGB fürs Hotel Haus Waldesruh gültig für Buchungen ab 01.01.2013 Diese AGB gelten für alle Beherbergungs- und Gastronomieverträge, mit dem Hotel Haus Waldesruh geschlossen werden.

1. Stornierungen von Zimmern

1.1. Stornierung für Einzelpersonen (gilt bei Buchungen von 1-4 Zimmereinheiten) Die schriftliche Stornierung ist bis 2 Monate vor Anreise kostenlos möglich Danach werden fällig • von 2 bis 1 Monat(en) vor Anreise 5 % • von 30 bis 20 Tagen vor Anreise 15 % • von 20 bis 14 Tagen vor Anreise 30 % • von 14 bis 4 Tagen vor Anreise 40 % • weniger als 4 Tage vor Anreise 80 % • bei Nichtanreise oder Storno am Anreisetag 100 % des vereinbarten Reisepreises.

1.2. Stornierung für Seminar- und Gruppenveranstaltungen (gilt bei Buchungen ab 5 Zimmereinheiten) Die schriftliche Stornierung einzelner oder sämtlicher Zimmer und Seminarräume durch den Auftraggeber ist bis zum oder am 31. Tag vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Vom 30. Tag bis zum oder am 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn kann bei einer Buchung ab 5 Zimmereinheiten 1 Zimmer kostenlos storniert werden. Nach diesem Datum werden die vereinbarten Beherbergungskosten infolge der Stornierung für nicht mehr belegbare Zimmerkontingente abzüglich 20% ersparter Aufwendungen, bei Nichtanreise oder Storno am Anreisetag 100% des vereinbarten Reispreises vom Hotel dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

1.3. Das Hotel wird sich im Rahmen der ihm obliegenden Schadensminderungspflicht bemühen, die vom Auftraggeber nicht genutzten Zimmerkontingente weiterzuvermieten, so dass, wenn dieses möglich ist, dem Auftraggeber keine Stornierungskosten entstehen.

1.4. Abzüge für nicht in Anspruch genommene gastronomische Leistungen sind bereits in den Abschlägen enthalten.

1.5. Stornierungen haben aus Beweisgründen schriftlich zu erfolgen und sind durch das Hotel zu bestätigen. Sonst gilt die Stornierung als nicht ausgesprochen und wird nicht anerkannt.

2. Cateringleistungen bzw. Seminarpauschalen und Veranstaltungen

2.1. Die schriftliche Stornierung einzelner oder sämtlicher Cateringleistungen bzw. Seminarpauschalen durch den Auftraggeber ist bis zum oder am 31. Tag vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Vom 30. Tag bis zum oder am 10. Tag vor Veranstaltungsbeginn können 30% der verbliebenen Cateringleistungen bzw. Seminarpauschalen kostenlos storniert werden. Nach diesem Datum werden die vereinbarten Gesamtkosten infolge der Stornierung für nicht benutzte Cateringleistungen bzw. Seminarpauschalen abzüglich 20% ersparter Aufwendungen vom Hotel dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

2.2. Das Hotel wird sich im Rahmen der ihm obliegenden Schadensminderungspflicht bemühen, den entstandenen Schaden möglichst zu begrenzen, soweit das (besonders bei vorbereiteten Speisen) möglich ist, um die Stornierungskosten für den Auftraggeber zu vermindern.

2.3. Stornierungen haben aus Beweisgründen schriftlich zu erfolgen und sind durch das Hotel zu bestätigen. Sonst gilt die Stornierung als nicht ausgesprochen und wird nicht anerkannt.

2.4. Wird im Rahmen einer Veranstaltung Musik benutzt, so hat der Veranstalter diese, wenn nötig, bei der GEMA anzumelden. Das jeweilige Haus wird vom Veranstalter hinsichtlich aller Forderungen, die aus unerlaubter Nutzung von Rechten der GEMA und Dritter entstanden sind, befreit.

2.5. Grundsätzlich sind die Mitnahme und der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke im Restaurant und auf der Terrasse untersagt. Nach Absprache und Entrichtung einer Pauschale, z. B. Korkgeld, kann von dieser Regelung abgewichen werden.

2.6. Personenzahlen bei gastronomischen Leistungen gelten bei mehr Gästen als gemeldet nach tatsächlicher Anzahl und bei weniger Gästen nach dem gemeldeten Stand spätestens 48 Stunden vor der Veranstaltung.

3. Die Zimmer stehen am Anreisetag ab 14:00 Uhr zu Ihrer Verfügung. Bitte räumen Sie am Abreisetag die Zimmer bis 11:00 Uhr. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das jeweilige Haus das Recht vor, Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben.

4. Für Preiserhöhungen Dritter, wie Alleinunterhalter, Musiker, Golfclub, Fahrgastschifffahrt etc. zwischen Vertragsschluss und Veranstaltung, übernehmt das Hotel Haus Waldesruh keine Haftung.

5. Nebenabreden gelten nur in schriftlicher Form und wenn von beiden Vertragspartnern bestätigt.

6. Vereinbarter Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Erfüllung bzw. Nichterfüllung des abgeschlossenen Beherbergungsvertrages ist das Amtsgericht Waren

7. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.


Fünfseen OT Petersdorf, den 01.12.2012

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